EU-Drohnenverordnung

Registrierung – Kennzeichnungspflicht – Kenntnisnachweis

Mit 1. Jänner 2021 tritt die Durchführungsverordnung EU 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge UA (Drohnenverordnung) in Kraft und damit werden auch die gesetzlichen Regelungen dieser Verordnung für den Modellflugsport verbindlich.

Zuständig für Registrierung und Kenntnisnachweis ist die Austro Control (ACG) und nicht der Österr. Aero-Club. Fragen zu diesem Themabereich sind daher ausschließlich an die Austro Control - Telefon 0043 51703 7111 - zu richten.

 

Registrierung und Kenntnisnachweis sind über das Internetportal www.dronespace.at durchzuführen. Registrierungsnachweis, Kenntnisnachweis und Versicherungsnachweis sind vor Aufnahme des Flugbetriebes, elektronisch oder persönlich, der Vereinsleitung vorzulegen.

 

Infos zu diesem Thema gibt es auch unter prop.at  „Modellflug im neuen EU-Regulativ“.

 

Bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann eine Bestrafung drohen. Kommt es wegen grober Fahrlässigkeit zu Schadensfällen, ist die Haftpflichtversicherung auch zum Regress berechtigt.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind bei Nichteinhaltung der EU-Drohnenverordnung nachstehend angeführte Sanktionen durch die Vereinsleitung vorgesehen

 

  1. Verwarnung durch den Obmann oder eines Mitgliedes des Vorstandes

  2. Im Wiederholungsfall ein Vereinsausschluss für ein Jahr

  3. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein

 

Registrierung

 

Jeder Modellflugpilot muss sich bei der Austro Control registrieren lassen. Für die Registrierung muss der Betreiber

 

  1. über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein

  2. den Hauptwohnsitz in Österreich haben

  3. Eine Modellflug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

 

Die Registrierung wird etwa 33,- Euro kosten und gilt für 3 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit muss man sich wieder neu registrieren.

 

Auf elektronischem Weg sind die geforderten Daten wie Name, Adresse usw. einzugeben und man erhält eine Registriernummer.

 

Der bei der Registrierung ausgestellte Beleg ist zum Fliegen immer mitzuführen. Sollten sich personenspezifische Daten ändern, ist der Betreiber für die Richtigstellung verantwortlich.

 

Kennzeichnungspflicht

 

Alle Flugmodelle eines Betreibers müssen mit der Registriernummer versehen werden, damit eine Zuordnung zum Betreiber möglich ist. Die Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen.

 

Kenntnisnachweis

 

Für Flüge in der „open Kategorie“ muss der Pilot ein Mindestalter von 16 Jahren haben und über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen. Auf www.dronespace.at ist dieser Kompetenznachweis abzulegen, der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Er ist so aufgebaut, dass ihn jedermann positiv absolvieren kann. Kosten werden dafür keine entstehen.

 

Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wieder erneuert werden.

 

​Sonderregelung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

 

  1. Hauptwohnsitz muss in Österreich sein.

  2. Registrierung und Kenntnisnachweis erfolgen durch einen Erziehungsberechtigten (Kenntnisnachweis nach Vollendung des 16. Lebensjahres durch Jugendlichen

      selbst möglich).

  3. Flugmodelle müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet sein.

  4.Versicherungspolizze des Österr. Aeroclub Nr.: 400 112 3142 oder Name und Polizzen-Nr. einer sonstigen Modellflug-Haftpflichtversicherung anführen.

  5. Eine Vereins-Mitgliedschaft der registrierten Person ist nicht erforderlich.

 

 

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